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Heilpädagogische Lerntherapie

Was ist heilpädagogische Lerntherapie?

Probleme im Bereich des Lesens, Schreibens und des Rechnens werden als Lernstörung bezeichnet. Störungen des Lernverhaltens (Teilleistungsschwächen) können z. B. Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche, Dyslexie, Dyspraxie und AD(H)S sein. Bei einer Rechenstörung (Dyskalkulie) haben Kinder Probleme bei er Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division. Eine medizinisch-psychologische/ heilpädagogische Diagnostik ist daher unumgänglich. Die Teilleistungsschwächen ziehen nicht selten Misserfolge in anderen Schulfächern mit sich. Der Leistungsdruck und Misserfolge in der Schule schwächen das Selbstwertgefühl und verringern die Lernmotivation. Das wichtigste Ziel der heilpädagogischen Lerntherapie ist demzufolge das Schaffen von Erfolgserlebnissen und die Vermittlung von Lernfreude.

Ziele von Lerntherapie:

  • Steigerung der Motivation

  • Erarbeitung individueller Lernstrategien

  • Steigerung der Leistungsbereitschaft

  • Lernfortschritt in den jeweiligen Teilleistungsschwächen

  • Förderung von Konzentration und Ausdauer

  • Erweiterung des Wortschatzes

  • Steigerung der Merkfähigkeit

  • Unterstützung bei der Strukturierung des Arbeitsplatzes

  • Ganzheitliche Ausbildung der motorischer und sensorischer Vermittlungsprozessen

  • Begleitung und Stärkung der Eltern und des Umfeldes.

Gezielte heilpädagogische Methoden sind:

  • Heilpädagogische Spieltherapie

  • Wahrnehmungsförderung

  • Training zur Verbesserung des kognitiven Verhaltens

  • Training zur Motivationssteigerung

  • Gezielte Zusammenarbeit mit Lehrern und anderen Therapeuten.
     

An wen richtet sich Lerntherapie?

Lerntherapie richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten Teilleistungsstörung, wie z. B. einer Legasthenie, Dyskalkulie, AD)H)S, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche, Dyslexie, Dyspraxie. Ebenfalls bei emotionalen Lernblockaden, allgemeinen Lernschwächen, Wissenslücken sowie bei Konzentrationsproblemen und Wahrnehmungsstörungen ist eine Lerntherapie empfehlenswert.

 

Wer trägt die Kosten einer Lerntherapie?

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist Teil des Jugendhilferechts. Liegt bei einem Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung z. B. Dyskalkulie, Legasthenie AD(H)S etc. vor, wodurch seine seelische Gesundheit bedroht ist, können die Kosten für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Amt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Leistung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

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